Badeordnung

Werte Badegäste!

Sie wollen sich bei uns erholen und entspannen. Wir bemühen uns, Ihnen ein gutes Service zu bieten.
Haben Sie jedoch Verständnis für einige wichtige Hinweise, die Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitte beachten mögen.


Betriebszeiten
Das Freibad ist an Badetagen zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Während der Badesaison täglich von 11.00 bis 20:00 Uhr.

Diese Öffnungszeiten werden wie folgt ausgeweitet:

  • Während der gesetzlichen Ferien von 10:00 bis 20:00 Uhr
  • Für Dauerkartenbesitzer von 06:00 bis 20:00 Uhr

Wegen Schlechtwetter kann vom Betreiber das Freibad ganz geschlossen, eine spätere Aufsperrzeit oder eine frühere Schließung verfügt werden. Ebenso kann aus bestimmten Anlässen z.B.: zur Durchführung schwimmsportlicher Veranstaltungen und Instandhaltungsarbeiten das Schwimmbad vorübergehend für den allgemeinen Betrieb gesperrt werden.

Bei Überschreitung der zulässigen Besucherzahl muss vorübergehend weiteren Gästen der Eintritt verwehrt werden.

Badeaufsicht
Eine Badeaufsicht ist an Badetagen wie folgt gegeben:

  • Vor- und nach den gesetzlichen Ferien von 11:00 bis 18:30 Uhr
  • Während der gesetzlichen Ferien von 10:00 bis 18:30 Uhr

Zu allen anderen Zeiten erfolgt die Benützung der Freibadanlage auf eigene Gefahr!
Eltern haften für ihre Kinder, auch wenn diese über den Seiteneingang die Anlage betreten!

Eintrittskarten

  • Der Eintritt in das Freibad darf nur über den Haupteingang und nur mit einer gültigen Eintrittskarte erfolgen. Ausgenommen davon sind Besitzer einer Erwachsenen-, Familien- und Jugendlichen- Jahreskarte, diese können das Freibad auch über den Seiteneingang betreten.
  • Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und den Kontrollorganen über Verlangen vorzuweisen. Für abhanden gekommene oder nicht benützte Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  • Jahreskarten, sowie Tageskarten sind nicht übertragbar. Der Ablauf der Benützungsfrist ist zu beachten. Reklamationen bezüglich der Geldrückgabe müssen sofort erfolgen.
  • Wegen eines vorzeitigen Abbruches der Badesaison infolge Schlechtwetter entsteht für den Badebesucher kein Anspruch auf teilweise Rückvergütung gelöster Eintrittskarten.

Bestimmungen für Besucher

  • Jeder Badegast hat den Anordnungen des Badepersonals Folge zu leisten. Sollte ein Badegast gegen diese Badeordnung verstoßen, ist das Badepersonal berechtigt, diesen Badegast vom Bad zu verweisen. Betrunkene und solche Personen, die mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten (offene Wunden, Hautausschläge usw.). behaftete sind, oder auffallend verwahrloste Personen sind vom Badbesuch ausgeschlossen.
  • Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benützt werden.
  • Vor jedem Betreten des Beckens ist zu duschen, ausgenommen, wenn das Becken nur kurzzeitig verlassen worden ist.
  • Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln und das Waschen der Badebekleidung im Becken ist untersagt. Im Interesse der Reinhaltung des Badewassers ist sparsame Anwendung der Kosmetika erforderlich. Im gesamten Bereich des Bades ist auf strengste Sauberkeit zu achten.
  • Für Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier, Zigarettenreste, Speisereste usw.) sind die vorgesehenen Abfallbehälter zu verwenden.
  • Sämtliche Badegäste haben Badekleidung zu tragen. Das Umkleiden ist nur in den Umkleidekabinen gestattet. Diese sind nach Geschlechtern getrennt zu benützen. Während der Benützung sind sie versperrt zu halten. Die Wege von den Garderoben zu den Vorreinigungseinrichtungen (Duschen) zu den Schwimmbecken dürfen nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten werden.
  • Die Verwendung von Luftmatratzen und ähnlichen Utensilien ist im Nichtschwimmerbereich verboten.
  • Schwimmhilfen für Nichtschwimmer sind erlaubt.
  • Springen ist nur von den Startsockeln und von der Sprunganlage aus gestattet.
  • Das Hineinstoßen oder Hineinwerfen von Personen ist verboten.
  • Lärmen und sonstige Belästigungen der Mitbadenden sind im Interesse der Erholung und Entspannung zu unterlassen. Ebenso ist das Mitnehmen von Tonwiedergabegeräten verboten.
  • Das Mitnehmen von Tieren ist verboten.
  • Das Betreten von Maschinen- und Geräteräumen ist nicht gestattet.
  • Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- oder überklettert werden. Alle Anlagen sind sorgsam zu benutzen. Bei Beschädigung und Verunreinigung bzw. Verlust von Gegenständen des Badeinventars ist Ersatz zu leisten.
  • Laufen auf dem Beckenumgang und Turnen an den Haltestangen bei den Einstiegsleitern ist verboten.
  • Jede Beschädigung der Grünanlagen und sonstigen Pflanzungen ist verboten.
  • Beim Abstellen ihres Fahrzeuges sind die Gäste verpflichtet, den Zugang zum Bad nicht zu verstellen (Rettung, Feuerwehr). Die Verkehrsanordnungen (Fahrverbot, Halte- u. Parkverbote) sind einzuhalten.
  • Maßnahmen und Beschränkungen aufgrund Covid-19 sind von den Besuchern einzuhalten und zu beachten.

Sprungbereich

  • Springer haben darauf zu achten, dass die anderen Badegäste nicht gefährdet werden, es ist dafür der vorgesehene Bereich des Beckens zu verwenden.
  • Dieser sogenannte „Sprungbereich“ darf von den übrigen Badegästen nicht benützt werden.
  • Das Springen von den Sprungtürmen ist nur gestattet, wenn das Sprungbecken frei ist.
  • Das Springen zu den Abgrenzungen ist verboten.
  • Der Sprungbetrieb ist nur unter Aufsicht gestattet. Bei übermäßigem Badebetrieb kann das Springen untersagt werden.

Kinder und Jugendliche

  • Kinder unter 6 Jahren haben in das Bad nur in Begleitung und unter Aufsicht erziehungsberechtigter Personen Zutritt.
  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkoholkonsum, Rauchen, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, Aufenthalt an öffentlichen Orten) sind von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten zu beachten.
  • Bei Gruppenbesuchen hat bei Schülern der Erziehungsberechtigte, bei Vereinen und anderen Organisationen der zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und die volle Verantwortung zu tragen (Anwesenheitspflicht).

Badebetrieb
Der Badebetreiber haftet nicht für einen Schaden, der durch Missachtung der Badeordnung oder der Hinweise der Aufsichtsführenden Organe, durch eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch höhere Gewalt sowie durch dritte Personen verursacht wurde. Für leichte Fahrlässigkeit des Badepersonals wird ebenfalls nicht gehaftet.
Laut Strafgesetzbuch sind die Badegäste verpflichtet, sich gegenseitig „Erste Hilfe“ zu leisten, sofern die Notwendigkeit besteht. Für Verletzungen, die sich der Badegast durch eigene Unachtsamkeit oder durch Nichtbefolgung der Badeordnung, sowie durch Verschulden anderer Badegäste zuzieht, wird nicht gehaftet.
Die Benützung weiterer Freizeiteinrichtungen wie Beachvolleyballplatz, Beachsoccerplatz, Trampolin, und weiteren Spielgeräten ist auf eigene Gefahr. Eltern haften dabei für ihre Kinder.
Die Badegäste werden ersucht, alles zu unterlassen, was dem Zweck der Anlage, der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft, insbesondere ist das Lärmen und Musizieren zu unterlassen.