Eheschließung

Vor einer Trauung ist die Ehefähigkeit zu ermitteln (Aufgebot). Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist eine Niederschrift, die der Eheschließung vorausgehen muss. Diese Niederschrift beinhaltet Angaben zur Person, Identität, zum ev. gewählten Ehenamen, zu gemeinsamen Kindern, das Nichtvorliegen von Ehehindernissen und noch mehr.

Sowohl das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit als auch die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Österreich durchgeführt werden. Wir bitten Sie, Ihre Eheschließung beim Standesamt Unterweißenbach sobald als möglich anzumelden. Unverbindliche Terminwünsche werden jederzeit entgegengenommen. Bei Bedarf kann auch ein kurzfristiger Termin festgelegt werden.

Dokumente
Zur Ermittlung der Ehefähigkeit sind grundsätzlich folgende Urkunden und Nachweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Identitätsnachweis (aktueller amtlicher Lichtbildausweis)
  • Gegebenenfalls: Nachweis des akadem. Grades oder einer Standesbezeichnung, Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft, Nachweis über Auflösung der früheren Ehe oder früheren eingetragenen Partnerschaft, Geburtsurkunden (und Vaterschaftsanerkenntnisse) über gemeinsame Kinder
  • Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Trauungsraum
Der Trauungsraum ist zugleich der Sitzungssaal und befindet sich im Obergeschoß des Amtsgebäudes. Er ist über eine Treppe zu erreichen (nicht behindertengerecht). Der Raum lässt sich von der Größe her durch eine Trennwand variabel gestalten (klein bis zu 20 Personen, groß bis zu 50 Personen). Live-Musik ist genauso möglich wie Musik auf CD (CD-Player im Raum). Bei weiteren Gestaltungswünschen wie zB Dekoration oder Sektempfang kommen wir gerne entgegen. Öffentliche Parkplätze sind am Ende des Marktplatzes und in der Nähe des Sparmarktes vorhanden. Am Marktplatz selbst befindet sich eine Kurzparkzone.

 


  


Reisepass mit neuem Ehenamen rechtzeitig für die Hochzeitsreise

Brautpaare, die gleich nach der Hochzeit ihre Hochzeitsreise antreten wollen, können auch sofort einen Reisepass mit aktuellen Namen erhalten, wenn sie vor der Eheschließung den Antrag stellen.

Ändern sich die Familiennamen bei einem oder auch bei beiden Ehepartnern, so ist ein ganz normaler Passantrag - jedoch mit dem zukünftigen Ehenamen und in der Regel 7 bis 10 Tage vor der Trauung bei der Passbehörde bzw. Gemeinde zu stellen.

Die Übergabe des Reisepasses erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Freistadt am darauffolgenden Werktag nach der Eheschließung. Amtszeiten tägl. von 07:30 - 12:00 und dienstags bis 16:30 Uhr. Die Heiratsurkunde ist bei der Dokumentenübergabe vorzulegen. Nur in ganz dringenden Fällen kann vereinbart werden, dass der Reisepass durch den Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung übergeben wird.

Sobald der Reisepass in Auftrag gegeben wurde, können keine Änderungen mehr berücksichtigt werden. Der unrichtige Pass muss bezahlt werden.