Auch heuer wird den Arbeitslosen wieder die Möglichkeit geboten, in den Wintermonaten beim Gemeindeamt den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Die Ausgabe der Anträge ist bis 29. März 2024 beim Gemeindeamt möglich.
Sofern Saisonarbeitslose eine Wiedereinstellzusage bei der letzten Firma haben, kann der Antrag auch beim Gemeindeamt sofort oder innerhalb einer Frist von einer Woche eingebracht und vom Gemeindeamt an das AMS gesandt werden. Eine Vorsprache beim AMS ist in diesen Fällen nicht mehr nötig.