Von der zuständigen Abteilung des Land OÖ wurde der Gefahrenzonenplan für Wildbäche überarbeitet und der Gemeinde zur Anwendung vorgelegt.
In diesem Plan sind Bereiche erfasst, wo es speziell bei Unwettern zu einer Gefährdung durch ein angrenzendes Gewässer kommen kann, auch wenn es sich lediglich um ein Rinnsal handelt.
Die Erstellung des Plans erfolgte ausschließlich durch das Land OÖ.
Widbach_Gefahrenzonenplan.pdf herunterladen (32.03 MB)
Weiters möchten wir in diesem Zuge darauf hinweisen, dass man in Friedenszeiten bei den vorbeiführenden Gewässern Nachschau halten soll, damit speziell Verklausungen bei Unwettern erst gar nicht passieren können.
Als Beispiel sollten die Durchlässe nicht durch Äste oder Ähnlichen verlegt sein, und im Nahbereich sollen keine Ablagerungen (Holz, etc.) erfolgen, welche im Unwetterfall mitgerießen werden könnten und Verklausungen verursachen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter am Gemeindeamt gerne zur Verfügung.