Marktgemeinde Unterweißenbach
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15.06.2011
Im Erhaltungsbereich der Straßenmeisterei Unterweißenbach, das betrifft die Gemeinden Bad Zell, Kaltenberg, Liebenau, Königswiesen, Pierbach, Schönau im Mühlkreis, St. Leonhard bei Freistadt, Unterweißenbach, Weitersfelden, wurden die Werbezonen im Ortsgebiet auf Landesstraßengrund neu geregelt und vor Ort gekennzeichnet.
Allgemein gültige Regelungen (gültig ab 4.5.2015)
Sonstige Hinweise:
Außerhalb des Ortsgebietes sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand gemäß Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten.
Plakatzone Unterweißenbach an der L 579 Nordkamm Straße, km 30,6 20 m (Nähe Tagesheimstätte Lebenshilfe) an der L 579 Nordkamm Straße, Brückengeländer des Fußgängersteges gegenüber Bauhof Kern
Überkopf-Tranparent: Möglichkeit über Straße L 1442 Unterweißenbacher Straße (zwischen Seniorenheim und Sparmarkt)
Lageplan Werbezonen
Lageplan Werbezone Unterweißenbach - St. Leonhard (Ergänzung vom 11.01.2016)
Werbezonen Standorte