Plakat-Zonen Regelung für die Gemeinden im Erhaltungsbereich der Straßenmeisterei Unterweißenbach

15.06.2011

Im Erhaltungsbereich der Straßenmeisterei Unterweißenbach, das betrifft die Gemeinden Bad Zell, Kaltenberg, Liebenau, Königswiesen, Pierbach, Schönau im Mühlkreis, St. Leonhard bei Freistadt, Unterweißenbach, Weitersfelden, wurden die Werbezonen im Ortsgebiet auf Landesstraßengrund neu geregelt und vor Ort gekennzeichnet.

Allgemein gültige Regelungen (gültig ab 4.5.2015)

  1.  1,5-facher Abstand der Werbetafelhöhe vom Asphaltrand
  2.  Der Abstand von der Straße bis zur Transparentunterkante (Überkopftransparent) muss mindestens 4,5 m betragen
  3.  Aufstellung und Anbringung frühestens 3 Wochen vor der Veranstaltung
  4. Entfernung der Werbeeinrichtungen 1 Woche nach der Veranstaltung
  5. Bei Werbungen bis zu 4 Wochen entstehen keine Gebühren
  6. Werden die Werbetafeln nach einer Woche nicht entfernt, wird die Straßenmeisterei die Entfernung auf Kosten des Veranstalters vornehmen
  7. Für Schäden die durch Werbeeinrichtungen entstehen haftet der Veranstalter

Sonstige Hinweise:

  • Aus der Werbetafel muss der Veranstalter eindeutig ablesbar sein (Name, Ort)
  • Verkehrsbehindernde Werbetafeln/Plakatständer werden kostenpflichtig entfernt
  • Standsichere Aufstellung unbedingt erforderlich

Außerhalb des Ortsgebietes
sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand gemäß Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten.

Plakatzone Unterweißenbach
an der L 579 Nordkamm Straße, km 30,6 20 m (Nähe Tagesheimstätte Lebenshilfe)
an der L 579 Nordkamm Straße, Brückengeländer des Fußgängersteges gegenüber Bauhof Kern

Überkopf-Tranparent:
Möglichkeit über Straße L 1442 Unterweißenbacher Straße (zwischen Seniorenheim und Sparmarkt)

 

Datei herunterladen: PDFLageplan Werbezonen

Datei herunterladen: PDFLageplan Werbezone Unterweißenbach - St. Leonhard (Ergänzung vom 11.01.2016)

Datei herunterladen: PDFWerbezonen Standorte